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Mama, was kommt als nächstes? Ostern, mein Kind. Melden wir die Osterfeuer in Hamm an

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Karneval ist vorbei und Ostern nicht mehr weit. Es beginnt die Zeit, in der Baum- und Strauchschnitt für ein Osterfeuer zusammenzutragen werden. Diese müssen allerdings der Brauchtumspflege dienen und beim Umweltamt der Stadt Hamm angemeldet werden, was ab sofort online möglich ist.

Anträge oder Anzeigen für die traditionellen Osterfeuer können ab sofort bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Umweltamt eingereicht werden.

Hierbei sollte beachtet werden, dass das Umweltamt Ende März ins Technische Rathaus umzieht und in dieser Zeit nur beschränkt erreichbar ist.

Für Osterfeuer gibt es durch die zwischenzeitliche Änderung und Aufhebung einiger Rechtsgrundlagen enge Grenzen: Osterfeuer müssen eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.

Brauchtumsfeuer sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie von örtlich ansässigen Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder Organisationen ausschließlich zur Brauchtumspflege im Rahmen einer öffentlichen und für jedermann zugänglichen Veranstaltung ausgerichtet werden.

Bei Brauchtumsfeuern in dichter besiedelten Bereichen ist dabei grundsätzlich ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Im dünner besiedelten Außenbereich reicht in der Regel eine schriftliche Anzeige.

Der Antrag für ein Osterfeuer kann im Internet unter www.hamm.de/umwelt heruntergeladen werden. Für konkrete Fragen stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Telefonnummer 02381-177143 zu Verfügung.


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